Satzung Förderverein
SATZUNG
des Vereins
„Förderverein Berufliches Schulzentrum Neumarkt e.V.“
Deininger Weg 82
92318 Neumarkt i. d. OPf.
Tel.: 09181 48030 Fax: 09181 480315
e-m@il: foerderverein@berufsschule.com
Stand September 2023
§ 1 Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen „Förderverein Berufliches Schulzentrum Neumarkt e.V.“.
- Der Verein hat seinen Sitz in Neumarkt und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Neumarkt eingetragen werden.
- Vereinsanschrift ist die Schulanschrift des Beruflichen Schulzentrums Neumarkt.
§ 2 Aufgaben und Ziele des Vereins
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Aufgabe des Vereins ist es, den regionalen Bildungs- und Erziehungsauftrag des Beruflichen Schulzentrums Neumarkt zu unterstützen und Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Begabungen, Fähigkeiten und der körperlichen, sozialen und intellektuellen Entwicklungen zu fördern.
Dies geschieht insbesondere durch:
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen auf der Grundlage einer aktiven und eigenverantwortlichen Teilnahme am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben;
- Bereitstellung von Lehr-, Lern- und Organisationsmitteln sowie von Mitteln zur Ausstattung und Erhaltung des Schulgebäudes und -geländes;
- Förderung von Schulpartnerschaften mit in- und ausländischen Schulen und Einrichtungen der Berufsvorbereitung und -ausbildung;
- finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger und förderungswürdiger Schüler- innen und Schüler bei schulischen Veranstaltungen und Klassenfahrten;
- Mithilfe bei der Dokumentation des Lehrens und Lernens;
- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Schule unter Einbeziehung jetziger und ehemaliger Schülerinnen und Schüler und Mitarbeiter;
- Organisation, Durchführung und finanzielle Abwicklung diverser Qualifizierungs- und Zertifizierungsmodule für Fachkräfte aus Handwerk, Industrie und Dienstleistungsbetrieben.
- Übernahme der Repräsentationskosten bei schulischen Veranstaltungen bis zu einem Gesamtbetrag pro Kalenderjahr, der jährlich auf der ersten Mitgliederversammlung des Kalenderjahres von den Mitgliedern festzulegen ist.
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder, einschließlich des Vorstands des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder außer evtl. Auslagenersatz keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
(2) Aufnahmeanträge sind schriftlich zu stellen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags muss dem Antragsteller gegenüber nicht begründet werden.
(4) Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung, die auszuhändigen ist, an.
(5) Die Mitgliedschaft endet:
- mit dem Tod des Mitglieds bzw. mit der Auflösung des Unternehmens,
- durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied,
- durch Ausschluss aus dem Verein durch den Vorstand
(6) Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Im Einzelfall kann der Vorstand eine hiervon abweichende Regelung treffen.
(7) Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstands bei erheblichen Verstößen gegen die Satzung, Ziele und Interessen des Vereins oder wenn es mit den Mitgliedsbeiträgen mehr als ein Jahr im Verzug ist. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit einfachem Brief zuzustellen. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand eingelegt werden. Berufungsinstanz ist die nächste Mitgliederversammlung, die mit einfacher Mehrheit entscheidet. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss. Während des Ausschlussverfahrens ruhen alle Rechte und Pflichten des Mitglieds.
(8) Mit ihrem Beitritt erklären die Mitglieder ihr Einverständnis mit der Nennung ihres Namens im Zusammenhang mit Zwecken des Vereins.
Bei ihrem Ausscheiden haben Vereinsmitglieder keinen Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge bzw. auf anteilige Auszahlung des Vereinsvermögens.
(6) Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Im Einzelfall kann der Vorstand eine hiervon abweichende Regelung treffen.
(7) Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstands bei erheblichen Verstößen gegen die Satzung, Ziele und Interessen des Vereins oder wenn es mit den Mitgliedsbeiträgen mehr als ein Jahr im Verzug ist. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit einfachem Brief zuzustellen. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand eingelegt werden.
Berufungsinstanz ist die nächste Mitgliederversammlung, die mit einfacher Mehrheit entscheidet. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss. Während des Ausschlussverfahrens ruhen alle Rechte und Pflichten des Mitglieds.
(8) Mit ihrem Beitritt erklären die Mitglieder ihr Einverständnis mit der Nennung ihres Namens im Zusammenhang mit Zwecken des Vereins. Bei ihrem Ausscheiden haben Vereinsmitglieder keinen Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge bzw. auf anteilige Auszahlung des Vereinsvermögens.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils zu Beginn des Kalenderjahres (Januar) erstmalig im Januar 2008 im Voraus zu zahlen. Über die Höhe des Jahresbeitrags entscheidet die ordentliche Mitgliederversammlung für das jeweils nächste Geschäftsjahr. Sie kann den Beitrag für bestimmte Personengruppen ermäßigen.
(2) Im Jahr des Eintritts ist unabhängig vom Eintrittsdatum der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
(3) Zuständig für Beitragsregelungen in besonderen Fällen ist der Vorstand.
(4) Allgemeine Vereinsausgaben sind aus den Beiträgen zu decken. Es darf jedoch niemand durch unrechtmäßige oder überhöhte Verwaltungsausgaben oder sonstige Vergütungen begünstigt werden.
(5) Nach Zuerkennung der Gemeinnützigkeit der vorliegenden Satzung sind Mitgliedsbeiträge und Spenden an den Verein steuerlich absetzbar.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- der Vorstand,
- die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus insgesamt 6 Personen:
- dem 1. Vorsitzenden,
- dem 2. Vorsitzenden,
- dem Schatzmeister,
- dem Schriftführer,
- einem Beisitzer
- einem zusätzlichen Vereinsmitglied für besondere Aufgaben.
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden jeweils allein vertreten. Der 2. Vorsitzende übt seine Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis nur aus, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
Bei Rechtsgeschäften über 2.000,00 € ist im Innenverhältnis die Zustimmung beider Vorsitzenden erforderlich.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er leitet den Verein nach den Richtlinien der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der 1. Vorsitzende doppeltes Stimmrecht. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen.
(4) Der Vorstand legt jeweils der ersten Mitgliederversammlung im Jahr den Tätigkeitsbericht, den Vorjahresabschluss sowie die Jahresplanung vor.
(5) Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand aus den Reihen der Vereinsmitglieder ein Ersatzmitglied für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Auf der nächsten, folgenden Mitgliederversammlung ist für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied ein Nachfolger zu wählen.
(6) Bei allen Wahlämtern gelten nebeneinander die männliche und die weibliche Form der Benennung.
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, und zwar im ersten Halbjahr. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich; sie wird vom 1. Vorsitzenden einberufen.
Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen, kann die Mitgliederversammlung als Präsenzversammlung oder als virtuelle Versammlung durch audiovisuelle Übertragung (zum Beispiel per Videokonferenz) oder als gemischte Versammlung (Präsenz- und virtuelle Versammlung) abgehalten werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand.
Die Einladung muss zwei Wochen vorher mit Angabe der Tagesordnung erfolgen. Die Einladung erfolgt durch den ersten Vorsitzenden durch postalisch versandten Brief oder E-Mail.
In der Einladung muss angegeben werden, ob es sich eine Präsenzversammlung, eine virtuelle Versammlung oder eine gemischte Versammlung handelt. Bei einer Präsenzversammlung müssen Ort und Zeit angegeben werden. Bei einer virtuellen Versammlung müssen Zeit und Übertragungsmedien, einschließlich einer etwaigen Internetadresse, die Art und Weise der Stimmabgabe sowie alle zum Zugang erforderlichen Daten bekannt gegeben werden. Bei einer gemischten Versammlung sind alle vorstehenden Angaben zu machen.
Soweit die Versammlung nicht ausschließlich in Präsenz abgehalten wird, ist jede Art der elektronischen Telekommedikation und Datenübertragung zulässig, sofern sichergestellt ist, dass jeder Teilnehmer in Wort und Bild an der Mitgliederversammlung teilnehmen kann.
(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorstands,
- Wahl der Kassenprüfer,
- Festsetzung des Jahresbeitrags,
- Aussprache über den Tätigkeitsbericht des Vorstands,
- Aussprache und Genehmigung der Jahresplanung,
- Entlastung des Vorstands,
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
- Beschlussfassung über Einsprüche ausgeschlossener Mitglieder.
(3) Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen. Diese müssen dem Vorstand schriftlich spätestens 1 Woche vor der Mitglieder- versammlung vorliegen. Anträge auf Satzungsänderung sind so rechtzeitig zu stellen, dass sie mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt werden können.
(4) Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstands geleitet. Bei der Wahl des Vorstands bzw. während der Aussprache und Abstimmung über die Entlastung des Vorstands übernimmt ein dafür gewählter Versammlungsleiter diese Aufgabe.
(5) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Bei virtuellen Versammlungen sowie bei virtuellen Teilnehmern einer gemischten Versammlung erfolgt die Stimmabgabe mündlich, elektronisch (§ 126a BGB) oder in Textform (§ 126b BGB), außerdem kann ein anerkanntes elektronisches Abstimmungssystem verwendet werden.
Die Unwirksamkeit eines Beschlusses, welcher in einer virtuellen Mitgliederversammlung gefasst wurde, kann nicht auf eine durch technische Störung verursachte Verletzung von Rechten gestützt werden, außer dem Verein ist insoweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.
(6) Ein Antrag auf Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung behandelt werden. Der Antrag muss von mindestens einem Drittel aller Mitglieder oder von zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder unterzeichnet sein und mindestens 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Ein Antrag auf Auflösung des Vereins bedarf zu seiner Annahme einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
(7) Über Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Aus diesem Protokoll muss sich die Anwesenheitsform für jedes Mitglied ergeben. Das Protokoll ist vom Protokollführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Vorstehendes gilt für alle Formen der Versammlung und Beschlussfassung, auch für virtuelle und gemischte Versammlungen sowie für das schriftliche Verfahren.
(8) Für Kassen- und Bestandsprüfungen wählt die Mitgliederversammlung einen Kassenprüfer auf vier Jahre. Kassenprüfer kann kein Mitglied des Vorstands sein. Es ist ihre Aufgabe, auch Fragen der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit in ihre Prüfungen einzubeziehen. Die Kassenprüfer erstatten auf jeder ersten Mitgliederversammlung im Jahr Bericht über das Ergebnis der Kassenprüfung und geben eine Empfehlung für die Entlastung des Schatzmeisters.
(9) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens 20 % der Mitglieder dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung schriftlich beantragen oder auf Beschluss des Vorstands, insbesondere wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
(10) Eine wirksame Beschlussfassung der Mitglieder kann auch ohne Versammlung durch ein schriftliches Umlaufverfahren erfolgen.
Im Fall der schriftlichen Beschlussfassung hat der 1. Vorsitzende sämtlichen stimmberechtigten Mitgliedern die Beschlussvorlage in Textform zu übermitteln und diese zu begründen. Zugleich ist den Mitgliedern eine Frist von mindestens zwei Wochen zu setzen, binnen derer die Mitglieder über die Beschlussfassung zu entscheiden haben, und eine postalische und elektronische Adresse des Vereins oder des Vorstands anzugeben, an die die Zustimmung zu schicken ist.
Für die Mehrheitserfordernisse und Quoren bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren gelten die Bestimmungen dieser Satzung und, soweit die Satzung keine Regelung hierzu enthält, die gesetzlichen Bestimmungen. Nicht abgegebene Stimmen werden nicht gezählt.
Für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses genügt Textform gemäß § 126b BGB. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang der Zustimmungserklärung bei der vom Vorstand mitgeteilten postalischen oder elektronischen Adresse an.
Der Vorstand hat das Ergebnis der Abstimmung den stimmberechtigten Mitgliedern unverzüglichen in Textform mitzuteilen. § 8 Abs. 7 gilt auch für Beschlüsse ohne Versammlung im schriftlichen Umlaufverfahren.
§9 Sach- und Geldspenden
(1) Zur Entgegennahme von Sach- und Geldspenden ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt. Die Übernahme ist mit dem betreffenden Datum schriftlich zu dokumentieren und in den Rechenschaftsbericht des Vorstands aufzunehmen. Über die Spende ist eine Quittung auszustellen.
(2) Sach- und Geldspenden werden Teil des Vereinsvermögens.
§10 Vermögensverwertung bei Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des Vereins an den Landkreis Neumarkt i. d. OPf., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§11 Ausschluss von Satzungsänderungen
Satzungsänderungen, die sich gegen die Unabhängigkeit des Vereins richten bzw. seine Gemeinnützigkeit einschränken können, sind ausgeschlossen.
————
Datenschutz laut EU-DSGVO
1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: – das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, – das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, – das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, – das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und – das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Vorstand Förderverein

1. Vorsitzender:
StD Alfred Scholz (Stellvertretender Schulleiter des BSZ)

2. Vorsitzender:
Silke Auer (Geschäftsführerin des IHK-Gremiums Neumarkt)
Schatzmeister:
OStR Wolfgang Seitz

Schriftführerin:
StDin Sandra Bauer

Besondere Aufgaben:
OStR Christian Schlierf

Kassenprüferin:
StDin Christine Bucher

Beisitzer:
Patrick Brandl
Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft Neumarkt
Jahresbericht 2023/24
Der Förderverein unterstützt nun schon seit seiner Gründung im Jahr 2007/2008 verschiedene Projekte und Aktivitäten des Beruflichen Schulzentrums und ist bei der Entwicklung der Schule und der Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Baustein. Auch in diesem Jahr (Berichtszeit Mai 2023 bis April 2024) wurden wieder zahlreiche unterschiedliche Projekte unterstützt und wichtige Anschaffungen finanziert, für die kurzfristig keine Mittel zur Verfügung standen.
Bei der Mitgliederversammlung am 04. Juni 2024 standen Neuwahlen an.
Gewählt wurden:
1.Vorsitzender: Alfred Scholz, StD
2.Vorsitzender: Silke Auer, Geschäftsführerin
Schatzmeister: Wolfgang Seitz, StD
Schriftführer: Sandra Bauer, StDin
Besondere Aufgaben: Christian Schlierf, OStR
Beisitzer: Patrick Brandl, Geschäftsführer
Kassenprüfer: Christine Bucher, StDin
Herr Rödl, der Mann, der seit Gründung des FöVerein November/Dezember 2007 als 1. Vorsitzender an der Spitze stand, stellte sich nicht mehr zur Wahl. Trotz zahlreicher anderer Verpflichtungen war er seit dem Gründungsjahr stets mit sehr viel Engagement für den Verein tätig. Dabei lag im stets das Wohl der Schule, der Lehrkräfte und der Schüler am Herzen. Dieses mit den Interessen der Ausbildungsbetriebe in Einklang zu bringen gelang ihm zu Wohl aller. Dabei ist sein Teamgeist hervorzuheben, den er immer animierend und motivierend einzusetzen vermochte. Als „Abschlussgeschenk“ an die Lehrkräfte des Beruflichen Schulzentrums finanziert er einen Großteil des Mobiliars für den Umbau des Lehrerzimmers/Bereich Teeküche. In seiner Abschlussrede stellte er die hervorragende Arbeit des Kollegiums heraus, die er während seiner Amtszeit kennenlernen konnte und die viel zu selten und nicht in der würdigen Weise von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Der neugewählte 1. Vorsitzende, Studiendirektor Alfred Scholz bedankte sich bei ihm für seine großartige Arbeit und verabschiedete ihn mit einem Trostwässerchen.
Viele Aktionen und Leistungen wären ohne Unterstützung des Fördervereins nicht finanzierbar, deshalb gilt auch ein besonderer Dank der Freunde und Förderer des Vereins. Im Folgenden sollen nun wieder die Aktivitäten des letzten Jahres dargestellt werden.
- Aktivitäten im ablaufenden Berichtsjahr (seit Mai 2023)
Finanzierung:
- Übernahme der Repräsentationskosten bei schulischen Veranstaltungen (Sitzungen, Vorträge, Arbeitskreise, …)
- Finanzielle Unterstützung von Schulprojekten (Inklusionsprojekt zum Thema Autismus, zum Thema Rassismus, zum Thema Teambuilding, Sea-Eye, Berufsintegrationsklassen, Ostermarkt, „EnergieVision 2050“
- Finanzielle Unterstützung schulinterner Projekte („Erste-Hilfe-Kurse“)
- Finanzierung der Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit
- Finanzierung der Abschlussfeier der Technikerschule und der Wirtschaftsschule
- Finanzielle Organisation für die Ergänzungsprüfung im Fach Technische Gebäudeausstattung für die Fachschule Bauchtechnik
- Finanzielle Organisation der Vorbereitungskurse in Mathematik für die Fachschule Bautechnik
- Finanzielle Unterstützung von JAF-Projekten und Ausstellungen
- Finanzielle Organisation und Abwicklung zur Erstellung des Jahresberichts für das Staatliche Berufliche Schulzentrum Neumarkt
- Geldpreise für besonders gute Abschlussschüler (BS, WS, BSplus) und Preisgelder für erfolgreiche Teilnahme an Projekten
- Mitfinanzierung der Anschaffung von Buchpreise
- Finanzielle Abwicklung von Hospizspenden
- Finanzielle Abwicklung des Weihnachtsbasars
- Finanzielle Unterstützung von Schüler zur Teilnahme an Klassenfahrten (Schullandheimaufenthalt zum Thema Teambuilding)
- Übernahme der Kosten für den „Erste-Hilfe-Kurs“ für die Studienreferendare
- Finanzierung der Geräteinspektion des Steripower
- Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Drechselmaschine (½ Finanzierung, ½ Vorfinanzierung)
Aktionen:
- Unterstützung der Zusammenarbeit von Schule und Betrieben (Arbeitskreise)
- Anschreiben an die Eltern und Ausbildungsbetriebe von Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr und der Wirtschaftsschulklassen zur Mitgliederwerbung und als Spendenaufruf (Reinerlös an Spenden inkl. Mitgliedsbeiträgen 1714,20 Euro; 6 neue Mitglieder)
- Durchführung der Prüfungsvorbereitungskurse für die kaufmännischen und medizinischen Ausbildungsberufe
- Beauftragung einer Hilfskraft für diverse Verwaltungstätigkeiten auf Stundenabrechnungsbasis
- Kauf eines Outdoor-Kickers für die Wirtschaftsschule
- Kauf einer Drohne
- Geplante Aktivitäten
- Finanzielle Unterstützung des Umbaus des Lehrerzimmers/Bereich Teeküche
- Zuschüsse für Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten
- Zuschuss für die 150-Jahrfeier des BSZ Neumarkt
- Diverse o. g. Aktivitäten werden fortgeführt bzw. initiiert
Vielen Dank an die Akteure für die tollen Projekte und Aktionen, die das Schulleben aufwerten und der Förderverein freut sich, wenn hier unterstützt werden kann. Ein Dank im Voraus, dass unsere Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen auch weiterhin durch die vielen Freunde und Mitglieder des Fördervereins erhalten bleiben. Auch die zukünftigen Aufgaben können nur mit finanzieller und organisatorischer Teilnahme geleistet werden. Dabei hat der FöVerein stets die Satzungsziele vor Augen, um nicht als Sachaufwandsträgerersatz zu fungieren.
A. Scholz, StD
Neuwahlen beim Förderverein des Beruflichen Schulzentrums Neumarkt e. V.

Am 04. Juni fand die Mitgliederversammlung des Fördervereins statt. Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Stefan Rödl und dem Verlesen des Tätigkeits- und Kassenberichts wurde der „alte“ Vorstand einstimmig entlastet. Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde der Vorstand turnusgemäß gewählt. Der bisherige 1. Vorsitzende, Stefan Rödl trat nicht mehr zur Wiederwahl an. Studiendirektor, Alfred Scholz bedankte sich bei ihm für seine herausragende, über 16-jährige Tätigkeit als 1. Vorsitzender des Fördervereins zum Wohle aller am Schulleben Beteiligten. Die sehr positive Entwicklung seit Gründung des Vereins im Dezember 2007 ist zum Großteil seinem Engagement zu verdanken, welches weit über das Gewöhnliche und Nötige hinaus ging. Unter seiner Führung entwickelte sich der Förderverein zu einer sehr wichtigen Stütze des beruflichen Schulwesens im Landkreis Neumarkt. Als Zeichen des Dankes überreichte Alfred Scholz dem Ausscheidenden ein Wein/Grappa-Arrangement. Zum neuen 1. Vorsitzender wurden Alfred Scholz, Studiendirektor und Ständiger Stellvertreter am BSZ und als 2. Vorsitzender Silke Auer, Geschäftsführerin des IHK-Gremiums Neumarkt gewählt. Alle weiteren Vorstandsmitglieder stellten sich zur Wiederwahl und wurden in ihren Ämtern bestätigt. Als Schriftführerin fungiert weiterhin Sandra Bauer (Schulleiterin der Wirtschaftsschule). Der Posten des Kassiers bleibt in den bewährten Händen von Wolfgang Seitz (Abteilungsleiter Gesundheit/Körperpflege/Agrarwirtschaft). Das Amt „besondere“ Aufgaben wird weiterhin von Christian Schlierf (Abteilungsleiter der Technikerschule Elektro – Smart Energy) bekleidet. Der Vorstandsposten des Beisitzers ging an Patrick Brandl (Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft) und der des Kassenprüfers an Christine Bucher (Bereichsleiterin Wirtschaft II am BSZ Neumarkt). Erfreulich ist auch, dass alle Vorstandsmitglieder einstimmig gewählt wurden.
Text: Alfred Scholz
Foto: Natalie Luyken; es kann unentgeltlich veröffentlicht werden
Von links nach rechts: Christine Bucher (Kassenprüfer), Patrick Brandl (Beisitzer), Sandra Bauer (Schriftführer), Silke Auer (2. Vorsitzender), Alfred Scholz (1. Vorsitzender), Wolfgang Seitz (Kassier), Christian Schlierf (Besondere Aufgaben)
Jahresbericht Förderverein 2022/23
FÖRDERVEREIN BERUFLICHES SCHULZENTRUM NEUMARKT E. V.
Der Förderverein unterstützt nun schon seit Jahren verschiedene Projekte und Aktivitäten des Beruflichen Schulzentrums und ist bei der Entwicklung der Schule und der Schüler ein wichtiger Baustein. Auch in diesem Jahr (Berichtszeit Mai 2022 bis April 2023) wurden wieder zahlreiche unterschiedliche Projekte unterstützt.
Bei der Mitgliederversammlung im Mai 2022 wurde als neuer Schatzmeister Herr StD Wolfgang Seitz gewählt.
Viele Aktionen und Leistungen wären ohne Unterstützung des Fördervereins nicht finanzierbar, deshalb gilt auch ein besonderer Dank der Freunde und Förderer des Vereins. Im Folgenden sollen nun wieder die Aktivitäten des letzten Jahres dargestellt werden.
A) Aktivitäten im ablaufenden Berichtsjahr (seit Mai 2022)
Finanzierung:
- Übernahme der Repräsentationskosten bei schulischen Veranstaltungen (Sitzungen, Vorträge, Arbeitskreise, …)
- Finanzielle Unterstützung von Schulprojekten (Büromanagement- und Berufsintegrationsklassen, „Herbergssuche“, Ostermarkt)
- Finanzielle Unterstützung schulinterner Projekte („Ein Leben retten“ der Wirtschaftsschule, Anschaffung eines Reanimationspuppen-Sets, das durch eine App dem Reanimierenden Feedback gibt; dieses Projekt wird u. a. auch vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt/Umweltaktionstag der Wirtschaftsschule am Habsberg)
- Finanzierung der Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit
- Finanzierung der Abschlussfeier der Technikerschule und der Staatlichen Wirtschaftsschule
- Finanzielle Organisation für die Ergänzungsprüfung im Fach Technische Gebäudeausstattung für die Fachschule Bautechnik
- Finanzielle Organisation der Vorbereitungskurse in Mathematik für die Fachschule Bautechnik
- Finanzielle Unterstützung von JAF-Projekten und Ausstellungen
- Finanzierung der Lehrerausbildung für das Schulfach „Persönliche Entwicklung“
- Finanzielle Organisation und Abwicklung zur Erstellung des Jahresberichts für das Staatliche Berufliche Schulzentrum Neumarkt
- Geldpreise für besonders gute Abschlussschüler (BS, WS, BSplus) und Preisgelder für erfolgreiche Teilnahme an Projekten
- Finanzielle Abwicklung von Hospizspenden, Flüchtlings-Fahrkarten, Jugendherbergsausweise, Sponsorenkonto der Agrarklasse
- Mitfinanzierung der SMV-Aktion z. B. „Rosen am Valentinstag“, Ukraine-Spendensammelaktion
- Finanzielle Abwicklung des Weihnachtsbasars
- Übernahme der Kosten für den „Erste-Hilfe-Kurs“ für die Studienreferendare
Aktionen:
- Unterstützung der Zusammenarbeit von Schule und Betrieben (Arbeitskreise)
- Anschreiben an die Eltern und Ausbildungsbetriebe von Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr und der Wirtschaftsschulklassen zur Mitgliederwerbung und als Spendenaufruf (Reinerlös an Spenden inkl. Mitgliedsbeiträgen 1.594,51 Euro; drei neue Mitglieder)
- Durchführung der Prüfungsvorbereitungskurse für die kaufmännischen, medizinischen und zahnmedizinischen Ausbildungsberufe
- Beauftragung einer Hilfskraft für diverse Verwaltungstätigkeiten auf Stundenabrechnungsbasis
B) Geplante Aktivitäten
- Mitfinanzierung der Fortbildung zur Textoptimierung im Rahmen des Schulprofils Inklusion
- Finanzierung der Suchtpräventionsaktion (Vortrag mit einjähriger nachhaltiger Begleitung) im Verbund mit FOS/BOS Nkt.
- Übernahme des Eigenanteils für die Weiterbildung zur Einführung des Rebound Programms am BSZ Neumarkt
- Bezuschussung des Projekts „EnergieVision 2050“
- Diverse o. g. Aktivitäten werden fortgeführt bzw. initiiert
Vielen Dank an die Akteure für die tollen Projekte und Aktionen, die das Schulleben aufwerten. Der Förderverein freut sich, wenn hier unterstützt werden kann. Ein Dank im Voraus, dass unsere Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen auch weiterhin durch die vielen Freunde und Mitglieder des Fördervereins erhalten bleiben. Auch die zukünftigen Aufgaben können nur mit finanzieller und organisatorischer Teilnahme geleistet werden.
Besonders erwähnenswert ist die ehrenamtliche Tätigkeit des 1. Vorstands, Herrn Stefan Rödl, die keine Selbstverständlichkeit ist und besondere Anerkennung verdient.
Scholz, StD, S. Bauer, StDin
Formulare/Informationen Förderverein
Bankverbindung Förderverein:
Förderverein Berufliches Schulzentrum Neumarkt e.V.
Sparkasse Neumarkt
IBAN: DE32760520800008429078
BIC: BYLADEM1NMA
Anmeldung zu den Prüfungsvorbereitungskursen im Bereich „Wirtschaft und Verwaltung“ und „Zahnmedizinische Fachangestellte“
e-m@il: foerderverein@berufsschule.com
VERANSTALTUNGEN
WEITERBILDUNG


